Trauerfeier
Abschied von einem vertrauten, einem geliebten Menschen nehmen
Heute ist in der Regel der Bestatter ihr erster Ansprechpartner. Er setzt sich mit dem Pfarramt in Verbindung, wenn Sie eine kirchliche Trauerfeier wünschen. Wenn der oder die Verstorbene Mitglied unserer Landeskirche war, ist eine kirchliche Trauerfeier möglich. Bei Ausgetretenen respektieren wir den Wunsch des/der Verstorbenen, der in der Erklärung des Austritts Ausdruck findet. In diesem Fall kann keine kirchliche Trauerfeier erfolgen. Wenn Sie als Angehörige trotzdem eine Trauerandacht feiern wollen, dann kann Pastor Döbler mit Ihnen in der Kirche oder bei Ihnen zu Hause Andacht feiern.
Verstorbene müssen nicht sofort in die Leichenhalle überführt werden, Sie können zu Hause in Ruhe Abschied nehmen. Dafür gibt Ihnen das Niedersächsische Bestattungsgesetz etwa drei Tage Zeit (36 Stunden; §7 Abs.1 BestatttG Nds.). Sie können, falls Sie eine Aussegnung der Verstorbenen/des Verstorbenen im Trauerhaus wünschen, Pastor Döbler direkt anrufen (05068/5891136). Er kommt zu Ihnen, so es möglich ist; sofern es dienstlich möglich ist, auch in ein in Reichweite gelegenes Krankenhaus, Seniorenheim oder Hospiz.
In Fällen schwerer Erkrankung oder bei Todesgefahr, zögern Sie bitte nicht, um das Krankenabendmahl zu bitten! Informationen zum Krankenabendmahl finden Sie auf unseren Seiten:
https://mehle.wir-e.de/Abendmahl
Für weitere Informationen und den Ablauf sowie die Gestaltung der Trauerfeier empfehlen wir Ihnen die Broschüre unserer Landeskirche "Abschied und Trauer", die hier zum Download bereitsteht: